Die Anerkennung des VdS erfolgt nach bestandener Qualifikationsprüfung durch die Zertifizierungsstelle von VdS-Schadenverhütung nach den Richtlinien VdS 2228 „Anerkennung als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen“.
Sie gilt für einen Zeitraum von vier Jahren. In dieser Zeit unterliegt der Sachverständige der Kontrolle und Aufsicht durch die VdS-Zertifizierungsstelle. Für eine Verlängerung ist die entsprechende Fach- und Sachkunde nachzuweisen. Eine Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen empfiehlt sich insbesondere für elektrische Anlagen, bei denen die sogenannte Feuerklausel 3602 vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt sowohl für bestehende elektrische Anlagen, als auch für Einrichtungen, die sich in der Planungs- bzw. Bauphase befinden.
Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Schadenverhütung dar.
Feuerversicherer können mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden – Klausel SK 3602 „Elektrische Anlagen“.